Am 07. April 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission eine neue Version der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive).
Diese soll nach aktualisiertem Stand am 03. Januar 2018 in Kraft treten.
Zum Anlegerschutz sind verschärfte Regeln im Vertrieb von Finanzprodukten inklusive Fonds geplant. Infolgedessen darf es für „unabhängige“ Berater keine Provisionen mehr geben.
Sollte es zu Provisionszahlungen kommen, müssen sie diese so schnell wie nach vernünftigem Ermessen möglich an den Kunden zurückgeben. Nach Einschätzungen des BVI (Bundesverband Investment und Asset Management) können
Berater jedoch darauf verzichten, mit der Bezeichnung „unabhängig“ zu werben.
Doch selbst wer nicht mehr mit der eigenen Unabhängigkeit wirbt, hat alle der folgenden Auflagen für einen rechtmäßigen Einbehalt von Provisionen zu erfüllen:
- Eine höherrangige Dienstleistung muss erbracht werden (z. B. periodische Berichte über die Wertentwicklung oder Prüfungen, ob die jeweilige Investition die geeignete Maßnahme für den Kunden darstellt).
- Zusätzlich muss der Kunde einen materiellen Vorteil davon haben.
- Die Beratung darf durch die Provision nicht verzehrt werden.
- Es müssen besondere Aufzeichnungen darüber geführt werden, welche Provisionen erhalten wurden und wie die Provisionen genutzt werden, um die Qualität der Dienstleistung für den Kunden zu verbessern.
- Die Höhe der Provision muss dem Kunden offengelegt werden.
Die folgenden Hinweise wurden zu den Auflagen gegeben:
- Jeder in der Provisions-Kette hat diese Auflagen gegenüber seinem jeweiligen Kunden zu erfüllen.
- Das verbesserte Qualitätsniveau muss lediglich aufrechterhalten werden und es müssen nicht kontinuierlich weitere Qualitätsverbesserungen durchgeführt werden.
- Die Höhe der Provisionen soll in einem angemessenen Verhältnis zu der entsprechenden Dienstleistung stehen.
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Hintergrundinformationen/Quellen:
Übersichtsseite der europäischen Kommission zu MiFID 2
Neue Version der Richtlinie 2014/65/EU vom 07.April.2016